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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - Zustandekommen des Vertrages

Die Anmeldung setzt ohne Ausnahme ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Der Vertrag kommt zustande durch die verbindliche Anmeldung über die Internetseite des Veranstalters, sowie die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Zur vollständigen Anmeldung gehört die Zahlung des Teilnehmerbeitrages, innerhalb von 14 Tagen beginnend mit der Zusendung der Kontodaten durch den Veranstalters, und die Zusendung der Charakterbeschreibung. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen, nach Absenden der Anmeldung auf der Internetseite auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.

§ 2 - Regelwerk

Mit der Anmeldung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen, gespielt wird auf Basis von DragonSys 2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem (inkl. Regelmodifikationen) als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu. Wird dem Veranstalter bei der Anmeldung keine Charakterbeschreibung bekannt gemacht, oder eine Charakterbeschreibung nach der Anmeldung in wesentlichen Teilen geändert und der Charakter dadurch im Rahmen des Regelsystems des Veranstalters nicht mehr spielbar, so steht dem Teilnehmer kein Rücktrittsrecht zur Verfügung.

§ 3 - Sicherheit

Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmer ist sich den Risiken und der Natur der Veranstaltung bei Anmeldung bewusst. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden. Diese werden von der Orga/Spielleitung mit Namen des Spielers gekennzeichnet und bis zum Ende der Veranstaltung aufbewahrt. Dies schließt sowohl die Polsterwaffen, Pfeile/Bolzen o.ä. als auch die Rüstung ein. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) während der Veranstaltung eigenverantwortlich auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen, indem er sie der Orga/Spielleitung zur Verwahrung bis zum Ende der Veranstaltung übergibt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, sowie das Entfachen von offenen Feuern oder Pyroeffekten außerhalb von dafür vorgesehenen und von dem Veranstalter genehmigten Örtlichkeiten. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. Das Mitbringen und der Konsum von Drogen jeglicher Art ist strikt untersagt. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

§ 4 - Haftung

Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 5 - Urheberrecht an Aufzeichnungen

Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§ 6 - Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer, ohne Angaben von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. Beitragsrückerstattungen können bei Widerrufen der Anmeldung nur dann erfolgen, wenn der Veranstalter den Teilnehmerplatz erneut besetzten kann.

§ 7 - Finanzielles

Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus per Überweisung auf die angegebene Bankverbindung des Veranstalters. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, gilt die Anmeldung als nicht vollständig. Der Teilnehmerbeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung der Kontodaten durch den Veranstalters zu überweisen, anderenfalls gilt die Anmeldung als unwirksam. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 8 - NSC-Klausel

Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. NSCs, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.

§ 9 - Rabatte

Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. Können die Teilnehmer die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§ 10 - Sonstiges

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich Vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Es gelten die allgemeinen AG- und Teilnehmerbedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Veranstalters.

Stand: 01.01.2019